Der Versorgungsauftrag


 

 

Unser Ziel ist, innerhalb des Einzugsbereiches Pflegebedürftige zu versorgen, welche die Pflegeleistungen des Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen.

 

Dabei gewährleistet unser Pflegedienst gemäß seinem Versorgungsauftrag die individuelle Versorgung der Pflegebedürftigen mit Pflegeleistungen zu jeder Zeit, bei Tag und Nacht, sowie an Sonn- und Feiertagen.

 

Unsere ambulante Pflegeeinrichtung übernimmt die Versorgung von pflegebedürftigen Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit:

  • häuslicher Pflegehilfe nach § 36 SGB XI
  • häusliche Pflege bei Verhinderung von Pflegepersonen nach § 39 SGB XI
  • Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • die häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe nach § 132,$ 132a, Abs. 2 SGB V, § 37,§ 38 SGB V und nach dem BSHG.

Es werden folgende Leistungsgruppen angeboten:

  • häusliche Krankenpflege
  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Haushaltshilfe

Die aufgeführten Leistungen werden entsprechend vertraglicher Vereinbarung erbracht nach:

  • Rahmenvertrag § 75 Abs. 1 SGB XI
  • Rahmenvertrag § 132a SGB V
  • BSHG.