Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, um die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherzustellen, müssen sich regelmäßig durch eine Pflegefachkraft beraten lassen.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, sowie der regelmäßigen Hilfestellung und Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Wir führen solche Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 (3) SGB XI für Sie durch.
Die Beratung muss wie folgt abgerufen werden bei:
Die Kosten für die Qualitätssicherungsbesuche werden von den Pflegekassen und bei privat Pflegeversicherten von den Privatversicherungen übernommen.
Rufen Sie uns gerne an.
Tel. 0451 - 47 999 899
oder kommen Sie einfach bei uns vorbei.
Das Büro ist täglich für Sie geöffnet:
Mo. - Do von 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 14.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung