Beratungsbesuche nach § 37.3


Qualitätssicherungsbesuche

 

 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, um die notwendige Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherzustellen, müssen sich regelmäßig durch eine Pflegefachkraft beraten lassen.

 

Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege, sowie der regelmäßigen Hilfestellung und Unterstützung der häuslich Pflegenden.

 

 

Wir führen solche Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 (3) SGB XI für Sie durch.

 

 

Die Beratung muss wie folgt abgerufen werden bei:

  • Pflegegrad II und III : alle 6 Monate
  • Pflegegrad IV und V : alle 3 Monate

 

 

 

 

 

 

 

 

Rufen Sie uns gerne an.

 

Tel. 0451 - 47 999 899