Ambulanter Pflegedienst in Lübeck und Umgebung

Telefon: 0451 / 47999899

Ambulanter Pflegedienst Dänischburg

Siemser Landstr. 28-34
23569 Lübeck

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Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Zum Erhalt und zur Förderung einer selbständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen werden Pflegehilfsmittel gezielt eingesetzt und es wird zu ihrem Gebrauch angeleitet.

Über die Auswahl der einzelnen Hilfsmittel wird der Pflegebedürftige beraten. Stellt der Pflegedienst bzw. das Personal fest, dass Pflegehilfsmittel oder technische Hilfen erforderlich sind, wird hierüber die Pflegekasse informiert, die das Weitere veranlasst

Der so genannte Pflegehilfsmittelkatalog der Pflegekassen gibt Auskunft darüber, welche Hilfsmittel der Leistungspflicht der Pflegekassen unterliegen, welche also vergütet, bzw. leihweise überlassen werden können. Im Hilfsmittelverzeichnis wird nach Produktgruppen unterschieden, d.h. es gibt Pflegehilfsmittel

  • zur Erleichterung der Pflege
  • zur Körperpflege/Hygiene
  • zur selbständigen Lebensführung/Mobilität
  • zur Linderung von Beschwerden
  • zum Verbrauch bestimmte
  • und sonstige.

 

Bei den Pflegehilfsmitteln unterscheidet die Pflegekasse zwischen „zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln“

Zu den technischen Hilfsmitteln gehören u.a.:

  • Pflegebetten und Ausstattung (Lagerungshilfsmittel wie Felle, Lagerungskissen und –rollen)
  • Rollstühle, Toilettenstühle
  • Gehwagen und Gehgestelle
  • Orthopädische Hilfsmittel wie Prothesen u.a.
  • Hebegeräte, auch um die Körperpflege zu erleichtern
  • Notrufsysteme
  • technische Küchengeräte, die in besonderem Maße der eingeschränkten Möglichkeit zur Verrichtung von hauswirtschaftlicher Tätigkeit dienen

 

Die meisten Hilfsmittel stellt Ihnen Ihre Pflegekasse kostenlos zur Verfügung (nach Bedarfsprüfung).

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind Hilfsmittel, welche nur einmal verwendet werden können, z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutz-einlagen, Inkontinenzmaterial (Vorlagen, Windelhosen, etc.).

Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 40,00 Euro/Monat erstattet.

Vor der Beantragung des Hilfsmittels empfehlen wir eine Beratung in Ihrem persönlichen Umfeld durch uns – diese ist für Sie kostenlos.